- Erbrechtgleichstellungsgesetz
- Durch das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nicht ehelicher Kinder (ErbGleichG) vom 16.12.1997 (BGBl I 2968, ber. 1998 I 524) wurde die erbrechtliche Ungleichbehandlung nicht ehelicher und ehelicher Kinder beseitigt. Bez. der vor dem 1.7.1999 geborenen nicht ehelichen Kinder bleibt es aus Gründen der Rechtssicherheit bei der bisherigen Rechtslage.
Lexikon der Economics. 2013.